AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

1. Preise
Sämtliche Preise sind freibleibend. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Fakturen separat ausgewiesen.

2. Lieferbedingungen
Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei Bahnsendungen sind allfällige Schäden vor dem Auslad bahnamtlich feststellen zu lassen. Eventuelle Schadenersatzforderungen sind bei der Bahn oder beim Transportunternehmen zu stellen. Für Verspätungen von Baumateriallieferungen durch Verkehrsbehinderungen (Staus, Unfall, Zufahrtsbeschränkungen) übernimmt der Besteller das Risiko für Arbeitsausfall, Terminverzögerungen und weitere bautechnische und organisatorische Folgeschäden.

Die BE Baustoffe Einsiedeln AG behält sich vor, die Transporttarife aus folgenden Gründen während des Jahres anzupassen: Erhöhung von Treibstoffkosten, Verschlechterung der Verkehrsflüsse, Anpassung der steuerlichen Belastung für Transportfahrzeuge (LSVA).

Es gelten folgende Transporttarife:
• Fuhrtarif 0-2 to CHF 105.—
• Fuhrtarif 2-4 to CHF 160.—
• Fuhrtarif 4-8 to CHF 200.—
• Fuhrtarif ab 8 to CHF 230.—

Umlad BE von Anhänger auf Zugfahrzeug CHF 100.—
• Fix Liefertermin BE Zuschlag +-30 Min. CHF 90.—
• CHF 17.— für Kranablad per Tonne/Hub
• Transitlieferungen gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten

3. Wartezeiten
Unverschuldete Wartezeiten der BE Baustoffe Einsiedeln AG von mehr als 30 Minuten werden nach diesem Zeitpunkt mit CHF 190.00/Std. verrechnet.

4. Reklamationen
Reklamationen sind sofort bei Warenempfang anzubringen. Beanstandungen, die nicht einwandfrei durch uns überprüft werden können, lehnen wir ab. Für Lieferverzögerungen und kleine Verspätungen übernehmen wir keine Haftung.

5. Warenrücknahmen
Zuviel bezogene oder falsch bestellte Ware kann nur zurückgenommen werden, sofern sie im aktuellen Verkaufsprogramm aufgeführt ist. Die Ware muss im kompletten, originalen und einwandfreien Lieferzustand sein. Für die Umtriebe wird ein Unkostenbeitrag von bis zu 30% des Lieferpreises plus Transportkosten für Hin- und Rücktransport in Abzug gebracht.

6. Paletten
Paletten werden gemäss Richtlinien der EPAL (European Pallet Association), sofern in tadellosem Zustand, zurückgenommen. Dabei werden die Paletten beim Kauf von Waren mit CHF 22.00 in Rechnung gestellt und bei Rückgabe mit CHF 16.00 gutgeschrieben. Für leicht beschädigte Paletten wird CHF 6.00 gutgeschrieben. Bei starker Beschädigung oder allgemein schlechtem Zustand der Paletten erfolgt keine Gutschrift. Muss das Gebinde durch uns separat abgeholt werden, wird CHF 9.00 pro Palette vergütet. Es wird nur die Anzahl Paletten zurückgenommen und gutgeschrieben, welche durch uns geliefert werden. Wir behalten uns zukünftig vor, zu viel retournierte Paletten abzuweisen oder nicht zu vergüten.

7. Kleinmengenzuschlag
Für Materialbezüge unter einem Netto-Warenwert von CHF 50.00, die nicht bar bezahlt werden, verrechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von CHF 15.00.

8. Vorfrachtzuschlag
Für Abholaufträge bei Herstellern erfolgt ein Vorfrachtzuschlag. Die Berechnung des Zuschlags wird nach Annahme des bestellten Materials festgelegt. Darin ist die Fracht ab unserem Lager zum Kunden nicht inbegriffen und wird separat ausgewiesen.

9. Zahlungsbedingungen
Uns unbekannte Kunden bedienen wir gerne gegen Vorauszahlung oder Barzahlung. Firmenkunden mit anerkannt ausreichender Bonität begleichen Rechnungen aus Warenlieferungen innerhalb der auf der Faktura angegeben Zahlungskonditionen.

Kunden, welche die durch uns festgesetzte Kreditlimite überziehen oder mit ihren Zahlungen in Verzug sind, können von uns mit sofortiger Wirkung für weitere Warenbezüge gegen Kredit gesperrt werden. Es ist unvermeidbar, dass wir dabei auch unsere Lieferanten über solche Schritte orientieren.

Bei Betreibungen, Pfändungen, Konkursen und Nachlassverträgen verfallen sämtliche Rabatte, Sonderrabatte und andere Vergünstigungen, die noch nicht ausbezahlt worden sind. Für Inkassospesen werden mindestens CHF 100.-- oder die effektiven Kosten berechnet. Wir behalten uns in jedem Falle vor, für verspätete Zahlungen Verzugszinsen von 5% in Rechnung zu stellen. BE Baustoffe Einsiedeln AG behält sich vor, säumige Zahler ab der zweiten Mahnung, respektive bei Nichteinhaltung von vereinbarten Zahlungsversprechen, der Creditreform und weiteren Bonitäts- Auskunfteien als schleppender Zahler zu melden.

10. Abbildungen
Abbildungen von Produkten in Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich. Die Farbwerte der Bilder werden jeweils so gut wie möglich auf die Echtheit abgestimmt, eine hundertprozentige Farbverbindlichkeit können wir jedoch nicht gewährleisten. Die Angaben (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.

11. Gerichtsstand
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, ist Einsiedeln Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung. Gerichtsstand ist Einsiedeln.

CH-8840 Einsiedeln, 08. Januar 2024